Wer hat Angst vor der Demokratie?
2. Juni 2010
Die genauen Umstände, wie das Abkommen zwischen der Schweiz und den USA in der UBS-Affäre und die Herausgabe von Kundendaten zustande kamen, sind nach wie vor nicht klar. Wollte die alte UBS-Führung primär ihre Haut retten oder stand tatsächlich das Wohl unseres Finanzplatzes auf dem Spiel? Umstritten ist ferner, ob der Staatsvertrag nur für die UBS Gültigkeit hat oder ob auch für andere Fälle darauf Bezug genommen werden kann. Damit wäre ein rechtsprechender Charakter gegeben. Dabei ist es schlimm genug, dass das Abkommen vom Bundesverwaltungsgericht als nicht rechtens bewertet wurde und nun durch das Parlament genehmigt werden muss.
Tatsache ist, dass der Bundesrat und die Finanzmarktaufsicht im Zuge der UBS-Steueraffäre das Bankgeheimnis in einer Nacht-und-Nebel-Aktion aufgeweicht haben – ohne dass sich dazu das Volk jemals äussern konnte. Wenn SP und SVP nun verlangen, dass der Staatsvertrag dem fakultativen Referendum unterstellt werden muss, ist dies nachvollziehbar. Damit ist das Abkommen nicht gescheitert, nur verzögert.
Sowohl der ordentliche Rechtsweg als auch die politischen Institutionen dieses Landes wurden gleich mehrfach mit der Begründung ausgehebelt, die USA könnten gegen die Schweiz und die UBS zu harten Sanktionen greifen. Es ist aber staatspolitisch problematisch, wenn unsere demokratischen Rechte beschnitten werden, weil ein anderer Staat mit Sanktionen gegen eines unserer Unternehmen droht. Wenn dies zur Regel wird, ist die Schweiz nicht nur erpressbar. Dann können wir unsere direkte Demokratie auch gleich abschaffen.
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