Waffen gehören nicht in die Obhut von psychisch labilen Personen

15. November 2011

Der 23-jährige Mann, der vor einer Woche seine 21-jährige Freundin im Walliser St-Léonard erschoss, hatte der Justiz bereits früher Probleme gemacht. Seine Armeewaffe wurde aber nicht eingezogen. Immerhin: Nach dem Tötungsdelikt im bernischen Schafhausen im letzten Mai hatte die Armee damit begonnen, Ausgemusterte konsequenter zu entwaffnen. Jetzt spricht sich Armeechef André Blattmann in der SonntagsZeitung erstmals für einen automatischen Mechanismus aus, der dazu führt, dass Armeewaffen von Wehrmännern, die eine Gefahr für andere darstellen, schon während der Strafuntersuchung von kantonalen Behörden eingezogen werden sollen. Das ist positiv. Doch das reicht nicht. Auch ein automatischer Informationsaustausch zwischen kantonalen Strafbehörden und Armee ist nur ein erster Schritt. Wenn jemand Drohungen gegen andere ausspricht, sind ihm alle Waffen – sowohl private als auch jene aus dem Militär – umgehend zu entziehen. Waffen, egal woher sie stammen, gehören nicht in die Obhut von psychisch labilen Personen. Gewaltopfer sind oft Familienangehörige – häufig Frauen, welche die verbale und meist auch körperliche Gewalt ihrer Partner nicht mehr ertragen und sich trennen wollen. Fast immer haben Beziehungsdramen eine ähnliche Vorgeschichte: Die Opfer leiden schon lange vor der Tat unter Gewalt und Drohungen. Zu oft schauen Nachbarn weg, und Gemeinden, Polizei und Staatsanwaltschaft greifen zu spät ein. Damit schützen sie potenzielle Täter und gefährden ausgerechnet jene, die den Schutz des Staates verdienen: mögliche Opfer.

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