Die Frage der lebenslänglichen Verwahrung muss auch vom Parlament überprüft werden
4. März 2012
Gut gemeinte Nachsicht gegenüber Mördern und Sexualstraftätern ist völlig falsch. Mehr noch: Sie ist höchst fahrlässig. Denn nicht Täter, sondern mögliche künftige Opfer müssen geschützt werden. Die Vorstellung, dass Verbrecher wie Daniel H., der auf scheussliche Art das 16-jährige Au-pairMädchen Lucie ermordet hatte, irgendwann wieder freikommen könnten, schockiert. In vergleichbaren Fällen ist dies allerdings Realität: Der einst verwahrte Serienvergewaltiger Werner K. bekam Hafterleichterungen, durfte in den Urlaub und missbrauchte prompt wieder eine Frau. Sein 23. Opfer. Auch der Fall des Mörders und Vergewaltigers Jean-Louis B., der im letzten Jahr auf einem begleiteten Ausgang flüchtete, zeigt gravierende Schwächen des Justizvollzugs.
Jetzt räumt der Präsident der Gesellschaft für Forensische Psychiatrie, Josef Sachs, gegenüber der SonntagsZeitung ein, dass das Kontrollnetz hierzulande nicht überall genügend funktioniert. Wer annimmt, dass Schwerverbrecher sofort verhaftet werden können, wenn sie gegen Auflagen verstossen oder die Gefahr besteht, dass sie wieder eine Straftat begehen, irrt sich. Anders als die Opfer erhalten Schwerverbrecher von der Justiz oft nochmals eine Chance. Genau dieser Punkt stösst im Urteil im Fall Lucie auf Unverständnis. Wer, wenn nicht ein skrupelloser Mörder wie Daniel H., gehört lebenslang verwahrt? Das Schweizer Volk hat 2004 mit der Annahme der Verwahrungsinitiative den Willen zum Ausdruck gebracht, dass hochgefährliche Sexual- und Gewalttäter lebenslang weggesperrt werden.
Das Urteil im Mordfall Lucie trägt dem Volkswillen nicht Rechnung. Darum muss die Frage der lebenslänglichen Verwahrung sowohl von den Gerichten als auch vom Parlament überprüft werden.
Verwundert nimmt man auch zur Kenntnis, dass die Schweiz über kein zentrales Register für Schwerverbrecher verfügt, das Auskunft darüber gibt, welche Schwerverbrecher wieder frei sind oder via Heirat den Namen gewechselt haben. Auch da besteht dringend Handlungsbedarf. Zugegeben: Auch Täter haben Rechte. Bei deren Auslegung geht unsere Justiz aber viel zu weit.