Obligatorische Erdbebenversicherung macht Sinn
26. Februar 2012
Die meisten Schweizerinnen und Schweizer sind überversichert, die grossen Schäden blenden sie allerdings aus. Viele versichern sich gegen alles Mögliche, gegen den Diebstahl ihrer Ski, ihres Fahrrads, ihres Reisegepäcks, sie sichern sich gegen Glasbruch oder für die Deckung der Annullationskosten ab. Alles muss sicher sein, auch wenn wir dafür tief ins Portemonnaie greifen müssen und sich Versicherer eine goldene Nase verdienen. Ausgerechnet gegen einen Elementarschaden wie Erdbeben sind wir hingegen nicht versichert. Das Risiko eines starken Bebens mag zwar klein sein; die Schäden aber wären immens – und nicht gedeckt. Weil der grösste Teil der Immobilien in unserem Land im grossen Stil mit Hypotheken finanziert ist, birgt ein Erdbeben ein volkswirtschaftliches Risiko. Unversicherte Hausbesitzer verlieren nicht nur ihre Immobilie, sondern sitzen auch auf hohen, nicht mehr gedeckten Krediten. Der Staat müsste letztlich für die Milliardenlöcher aufkommen. Dabei wären die Steuerzahler im Falle eines Erdbebens genug gefordert, um nur schon die öffentliche Infrastruktur wiederherzustellen.
Geht es nach dem Willen des Ständerats, soll sich der Bundesrat für eine obligatorische Erdbebenversicherung einsetzen. Erdbebenschäden sollen in die Elementarschadenversicherung aufgenommen werden. Das macht Sinn. In der Frühjahrssession wird darüber auch der Nationalrat befinden. Opposition gegen eine Erdbebenversicherung macht ausgerechnet der Schweizerische Hauseigentümerverband (HEV). Dank der Solidarität der Bevölkerung wäre der Wiederaufbau auch ohne Versicherung gewährleistet, argumentiert der Verband. Wenn der Staat schon Milliarden für die UBS-Rettung ausgebe, könnten im Falle eines Erdbebens auch Hausbesitzer mit Staatshilfe rechnen. Im Klartext: Die breite Schicht der Steuerzahler trägt das Risiko, damit die Minderheit der Hausbesitzer eine obligatorische Prämie von jährlich 50 bis 200 Franken sparen kann. Dabei müsste es umgekehrt sein: Wer sich Eigentum leisten kann, sollte sich ganz in liberaler Tradition eigenverantwortlich gegen Risiken absichern, damit er im Schadenfall dem Staat nicht zur Last fällt.