30. Juni 2010
Allen überschwänglichen Nachrufen zum Trotz: Hayek verkörperte genau das, was viele in unserem Land, sei es in der Wirtschaft, Politik oder Gesellschaft, gar nicht so gerne sehen. Er exponierte sich, war unangepasst, brüskierte das Establishment und liebte die Provokation. Kurz: Er war ein Patriarch mit Ecken und Kanten – kein Manager-Diplomat, in vieler Hinsicht war er politisch unkorrekt. Was können wir von ihm lernen? Es ist primär sein gelebtes Unternehmertum, seine Leidenschaft, etwas zu bewegen, seine Ambition, sich nie mit dem Mittelmässigen zufriedenzugeben, sondern immer das Bessere anzustreben.
Es ist diese Unabhängigkeit und Grosszügigkeit im Denken ohne tausend Wenn und Aber, die wir von Nicolas G. Hayek mitnehmen sollten. Die Kühnheit, Konventionen zu brechen, um Neues zu wagen und zu schaffen. Aber auch den Mut, sich einzumischen – gerade auch in die Politik. Seine Meinung zu sagen, statt als graue Chef-Maus immer abzuwägen, ob uns jemand etwas übel nehmen könnte. Die Leidenschaft für das Bessere hat mich persönlich auch in den letzten knapp sieben Jahren angetrieben, während deren ich zusammen mit meinem hoch motivierten Team die «Handelszeitung» zur grössten Wirtschaftszeitung der Schweiz weiterentwickeln durfte. Mit diesen Zeilen verabschiede ich mich von Ihnen, um künftig die Chefredaktion der «SonntagsZeitung» zu übernehmen. Ich danke Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, für die unzähligen positiven Reaktionen, die ich erhalten habe. Meinem Nachfolger bei der «Handelszeitung», Beat Balzli, und seiner Crew wünsche ich von Herzen viel Erfolg.
16. Juni 2010
Ein Happy End ist es nicht: Immerhin ist das leidige Kapitel Staatsvertrag praktisch vom Tisch. Mit ihrem Ja zum US-Abkommen haben National- und Ständerat der UBS wie schon bei der Finanzhilfe zähneknirschend unter die Arme gegriffen und sie aus dem Schlamassel gezogen, in das sie sich hineinmanövriert hatte. Umso mehr freuen wir uns, wenn es der Bank bald wieder richtig gut geht.
Vielleicht, Herr Villiger und Herr Grübel, wäre es aber einmal an der Zeit, dass Sie sich bei der Schweizer Öffentlichkeit für die erneute Staatshilfe bedanken. Ohnehin hat Ihre Bank noch viele Rechnungen offen, die Sie gelegentlich begleichen sollten. Noch immer sitzt die Nationalbank auf Ramschpapieren aus Ihrem Giftschrank. Noch immer kämpft die Schweiz um das, was vom Bankgeheimnis übrig geblieben ist. Dieses wurde massgeblich aufgrund der UBS-Steueraffäre gelockert, womit ein wertvoller Standortvorteil unseres Landes geopfert wurde.
Nach allem, was geschehen ist, präsentiert sich die UBS als gefallener Star, der nochmals eine Chance bekommen hat. Für Starallüren hat es da allerdings keinen Platz mehr, auch nicht für Stargagen – dafür umso mehr für Nachsicht, Einsicht und Rücksicht. Nachsicht, wenn es darum geht, die «Too big to fail»-Problematik zu lösen und höhere Kapitalanforderungen zu akzeptieren. Einsicht, dass sich die UBS stärker auf das Vermögensverwaltungsgeschäft fokussieren und dem Land mittels neuer Arbeitsplätze und einer fairen Kreditpolitik für KMU etwas zurückgeben sollte. Und Rücksicht auf die Gesellschaft, die für hohe Millionen-Boni nur etwas übrig hat: Unverständnis.
9. Juni 2010
Vor bald 30 Monaten, im Februar 2008, hatte Thomas Minder, der umtriebige Robin Hood der Kleinaktionäre, seine Volksinitiative gegen die Abzockerei eingereicht. 120000 Bürgerinnen und Bürger hatten den Vorstoss unterzeichnet. Seither hat die Empörung über Manager-Entschädigungen stark zugenommen. Inzwischen räumt selbst der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse ein, dass das Volksbegehren bei einer Abstimmung wohl durchkäme. Doch das Volk kann sich frühestens 2011 äussern.
Was aus Sicht der Gegner des Volksbegehrens als schlauer Schachzug daherkommt, wird sich langfristig als Bumerang erweisen. Wer mit allen Mitteln versucht, eine Abstimmung über Themen, die die Öffentlichkeit stark bewegen, zu verhindern, hat ein merkwürdiges Demokratieverständnis und müsste gleich für eine Abschaffung des Initiativrechts einstehen. Politische Taktiererei von rechts bis links, wie wir sie auch bei der Debatte um den Staatsvertrag mit den USA in der UBS-Steueraffäre erleben, fördert nur etwas: den politischen Verdruss.
Weil viele Schweizerinnen und Schweizer das Gefühl haben, jene in Bern würden ohnehin machen, was sie wollen, wird es an Abstimmungen häufiger zu fatalen Denkzettelresultaten kommen. Korrigiert werden kann dieser Trend, wenn Volksrechte nicht mit Füssen getreten, sondern gestärkt werden und Volksinitiativen spätestens zwölf Monate nach der Einreichung zur Abstimmung gelangen. Ebenso wie viele Banken, die ihre Kunden nicht ernst nahmen, behandeln viele Politiker die Bürger wie Volltrottel. Darum geht es der Politik gleich wie der Wirtschaft: Sie verliert massiv an Vertrauen.
2. Juni 2010
Die genauen Umstände, wie das Abkommen zwischen der Schweiz und den USA in der UBS-Affäre und die Herausgabe von Kundendaten zustande kamen, sind nach wie vor nicht klar. Wollte die alte UBS-Führung primär ihre Haut retten oder stand tatsächlich das Wohl unseres Finanzplatzes auf dem Spiel? Umstritten ist ferner, ob der Staatsvertrag nur für die UBS Gültigkeit hat oder ob auch für andere Fälle darauf Bezug genommen werden kann. Damit wäre ein rechtsprechender Charakter gegeben. Dabei ist es schlimm genug, dass das Abkommen vom Bundesverwaltungsgericht als nicht rechtens bewertet wurde und nun durch das Parlament genehmigt werden muss.
Tatsache ist, dass der Bundesrat und die Finanzmarktaufsicht im Zuge der UBS-Steueraffäre das Bankgeheimnis in einer Nacht-und-Nebel-Aktion aufgeweicht haben – ohne dass sich dazu das Volk jemals äussern konnte. Wenn SP und SVP nun verlangen, dass der Staatsvertrag dem fakultativen Referendum unterstellt werden muss, ist dies nachvollziehbar. Damit ist das Abkommen nicht gescheitert, nur verzögert.
Sowohl der ordentliche Rechtsweg als auch die politischen Institutionen dieses Landes wurden gleich mehrfach mit der Begründung ausgehebelt, die USA könnten gegen die Schweiz und die UBS zu harten Sanktionen greifen. Es ist aber staatspolitisch problematisch, wenn unsere demokratischen Rechte beschnitten werden, weil ein anderer Staat mit Sanktionen gegen eines unserer Unternehmen droht. Wenn dies zur Regel wird, ist die Schweiz nicht nur erpressbar. Dann können wir unsere direkte Demokratie auch gleich abschaffen.